Das Konzept des Handels mit gebrauchten Waren hat sich bei Häusern, Autos, CDs oder sonstigen Waren schon lange durchgesetzt. Beim Thema Software ist das bis heute anders. Und auch die einzelnen Hersteller bewerten das Thema sehr unterschiedlich.
“Der Hersteller Microsoft ist hier sehr kooperativ”, sagt Dirk Lynen, Inhaber von 2ndsoft, eines der wenigen deutschen Anbieter gebrauchter Software. Das Unternehmen ist seit etwa acht Jahren auf dem Markt. Seit einem Gerichtsverfahren, das bis zum Bundesgerichtshof ging, billige der Softwaregigant sogar den Handel mit gebrauchten OEM-Versionen (Original Equipment Manufacturer).
Andere Softwarehäuser wie etwa Autodesk würden schon weniger Bereitschaft für eine Zusammenarbeit zeigen, weiß Lynen aus Erfahrung. “Im Vertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Lizenzen nicht weitergegeben werden dürfen”, sagt er. Im Prinzip sei diese Software nach dem Kauf sofort wertlos. “Eine Umregistrierung von SAP oder Oracle ist beinahe unmöglich.”
“Der Handel mit gebrauchter Software ist ein weites Feld”, weiß Heiko Elmsheuser, Microsoft-Pressesprecher für Mittelstand und Partner. “Eine Software, die man bei einem Einzelhändler gekauft hat, kann man als Privatmann jederzeit wieder weiterverkaufen.” Jedoch müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt werden.
“Man muss die Software vom Rechner löschen, die CD, das Handbuch sowie den Schlüssel mit abgeben”, erklärt Elmsheuser. Natürlich dürfe die Software nicht vervielfältigt und keine Einzelteile herausgelöst werden. So müssen die einzelnen Bestandteile etwa von Office immer als Komplettpaket veräußert werden.
Bei Unternehmensverträgen sei das nicht mehr ganz so einfach. Da mit Unternehmen unterschiedliche Verträge geschlossen werden, etwa Select-Verträge oder Enterprise Agreements, gebe es auch teilweise Ausschlussklauseln, die einen Weiterverkauf verhindern. Elmsheuser: “Es muss zumindest die Zustimmung von Microsoft eingeholt werden. Wenn dann noch Branchenlösungen der Partner integriert sind, wird der Vorgang noch komplizierter.”
Bei einer Insolvenz zum Beispiel bestehe ein triftiger Grund. “Die Verträge sind unternehmensbezogen und daher haben wir letztlich die Möglichkeit zu entscheiden, ob ein Unternehmen verkaufen darf oder nicht.”
Elmsheuser hebt aber auch das juristische Risiko beim Einsatz von nicht legaler Software hervor. Bekommt ein Unternehmen zum Beispiel eine Lizenz angedreht, die nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden darf, ist der Anwender im Zweifelsfall haftbar. Und im Täuschen seien einige Anbieter sehr einfallsreich. “Sie glauben nicht, wie kreativ der Markt ist”, warnt der Microsoft-Sprecher. Auch für Lynen sind solche schwarzen Schafe für sein Geschäft schädlich: “Die diskreditieren den Markt für gebrauchte Software.”
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