Arbeit kann einen pathologischen Suchtzustand auslösen. Die Süchtigen schaden mehr, als sie tatsächlich nützen. Abhilfe ist wegen des positiven Images von Arbeitssucht in der Gesellschaft nicht in Sicht. Diese provokanten Thesen stellt Ulrike Meißner, Ökonomin an der Universität Bremen auf.
Sie versucht in ihrer Studie “Die ‘Droge’ Arbeit: Unternehmen als ‘Dealer’ und als Risikoträger – Personalwirtschaftliche Risiken der Arbeitssucht” nachzuweisen, dass die Workaholics ähnlich gefährlich für ein Unternehmen sind wie andere Suchtkranke. Hohe Fehlerquoten, Fehlzeiten nach Suchtschüben, mangelnde Verlässlichkeit und unkollegiales Verhalten stellen demnach auf Dauer eine echte Gefahr dar. “Die Verleugnung der Arbeitssucht”, stellt Meißner fest, “kann sich heute kein Unternehmen mehr leisten.” Personalmanager sollen demnach aktiver ihre Beraterfunktion wahrnehmen, um potenzielle Schäden von Unternehmen abzuwenden.
Aus der Praxis hat Meißner konkrete Kostenaufstellungen abgeleitet, wie teuer Arbeitssüchtige werden können. Anhand von Fällen aus Betrieben werden die betriebswirtschaftlichen Risiken aufgezeigt. Besonders gravierend wird es ihrer Meinung nach, wenn arbeitssüchtige Vorgesetzte oder Spezialisten echte Fehlentscheidungen treffen. Dann kann es schnell teuer für das Unternehmen werden.
Die Wissenschaftlerin stellt die Produktivität Arbeitssüchtiger grundsätzlich in Frage. Außerdem fordert sie, die Arbeitssucht als Krankheit gesellschaftlich zu benennen und vom Image der Workaholics als besonders leistungsfähige, starke Mitglieder der Gesellschaft wegzukommen.
Meißner will eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema in den Betrieben erreichen. Sie verweist darauf, dass ihrer Untersuchung zufolge nicht von Einzelfällen in Deutschland gesprochen werden kann: Die Symptome, Charakteristika sowie bestimmte Arbeitssuchttypen waren teilweise weit verbreitet. Sie warnt davor, dass sich Arbeitssüchtige in einem betrieblichen Umfeld bewegen können, in dem sie “unbehelligt ihre Sucht ausleben können, ohne betriebliche oder arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen”.
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