Der Generalbundesanwalt konnte sich mit seinem Revisionsantrag im Mannesmann-Urteil gegen die Manager-Anwälte durchsetzen: Das Düsseldorfer Urteil ist aufgehoben und muss neu verhandelt werden. Für Ackermann und die Vorstände bedeutet das die erneute Rechtfertigung für “goldenen Handschläge”. Die Entscheidung traf jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Jetzt müssen wegen der nachträglich, also erst nach der Mannesmannübernahme durch Vodafone, gezahlten Managerprämien folgende ehemaligen Manager erneut vor den Kadi: der langjährige Deutsche-Bank-Mann Josef Ackermann, Joachim Funk, Klaus Esser, Dietmar Droste, Klaus Zwickel und Jürgen Ladberg.
Ihnen wurde vorgeworfen, nach der 180 Milliarden Euro teuren Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkkonzern Vodafone Anfang 2000 zu Unrecht Zahlungen in Höhe von rund 57 Millionen Euro genehmigt oder erhalten zu haben. Die Zahlungen tragen blumige Namen wie ‘Anerkennungsprämie’ oder ‘Pensionsabfindungen’. Allein Esser erhielt über 15 Millionen Euro. Funk bekam 3 Millionen Euro als Prämie.
Die Zahlungen hatte sich das Aufsichtsratspräsidium bewilligt, dem Funk, Ackermann, Zwickel und Ladberg angehörten und denen schwere Untreue zur Last gelegt worden war. Die Anklage gegen Esser und Droste war vom Landgericht auf Beihilfe zur Untreue abgemildert worden. Das muss nun neu überprüft werden. Deutsche-Bank-Chef Ackermann sollte sich nun, da er gewissermaßen unter Untreueverdacht steht, seinen Rücktritt überlegen. Das meint die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.
Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah jetzt aber doch wieder in den umstrittenen Prämienzahlungen an Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser eine Untreue. Zudem hätten sich die Angeklagten Ackermann und Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel nicht in einem “unvermeidbaren Verbotsirrtum” befunden, als sie dem früheren Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk eine Prämie von 3 Millionen Euro zusprachen. Diese Begründung ist seit Jahren ein Streitpunkt unter juristischen Gelehrten, und die Tatsache, dass das Landgericht dies als Begründung für Freisprüche heranzog, brachte der Richterin seinerzeit eine wahren Kritikhagel ein. Ferner gab es auch Gerüchte darum, dass das juristische Personal von den Angeklagten unter Druck gesetzt worden sei.
Wie auch immer: Der BGH hat das Urteil faktisch für falsch erklärt. Alles andere wäre wohl für die fleißig sparenden Verbraucher ein etwas entmutigendes Signal gewesen – jetzt, so kurz vor Weihnachten.
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