GEZ: TV-taugliche Handys sind gebührenpflichtig
Der Rundfunkempfang über ein TV-taugliches Handy stellt keinen Empfang über das Internet dar, sondern ist dem Empfang über einen Fernseher vergleichbar.
Der Rundfunkempfang über ein TV-taugliches Handy stellt keinen Empfang über das Internet dar, sondern ist dem Empfang über einen Fernseher vergleichbar – und damit bereits jetzt gebührenpflichtig. Das erklärte die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gegenüber der Berliner Zeitung. Für den Rundfunkempfang über das Internet werden erst ab dem 1. Januar 2007 Gebühren fällig. Dann steigt die GEZ-Gebühr um 88 Cent auf monatlich 17,03 Euro.
Nach Auffassung der GEZ müssen etwa Kunden von T-Mobile und Vodafone, die über ein TV-taugliches UMTS-Gerät verfügen, Gebühren zahlen. In der Regel liege jedoch zumindest bei Handys die so genannte Zweitgerätefreiheit vor, wiegelte die GEZ ab. Viele Privatanwender hätten bereits einen Fernseher angemeldet und würden für das UMTS-Handy nicht zusätzlich zur Kasse gebeten.
Gewerbetreibende müssten jedoch damit rechnen, für ein geschäftlich genutztes TV-taugliches UMTS-Handy nochmals zu zahlen. Das treffe auch auf die Besitzer von UMTS-Geräten zu, die bislang nur ein Radio angemeldet haben. Auch deren UMTS-Handy werde als TV-Empfänger eingestuft – was monatlich 11,51 Euro mehr koste.
Eine Sprecherin von Vodafone wies die Darstellung der GEZ zurück. Das UMTS-Angebot des Unternehmens werde “nicht als Rundfunk qualifiziert”, sagte sie.