Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe watet geradezu in Anzeigen wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen. Innerhalb eines halben Jahres seien etwa 40.000 Anzeigen eingegangen, sagte Generalstaatsanwältin Christine Hügel. Hinter den Anzeigen stehe eine Anwaltskanzlei, die im Auftrag von Unternehmen arbeite.
Allein das Registrieren der Fälle verursache einen derartigen Aufwand, dass dafür zusätzlich Polizeibeamte eingesetzt werden mussten, so Hügel gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Etwa 9000 Fälle habe die Staatsanwaltschaft bereits abgeschlossen. Diese hätten mit der Einstellung des Verfahrens geendet.
Die Anzeigen dienten dazu, die zivilrechtlichen Ansprüche der Musik- oder Softwarefirmen zu sichern. Die Unternehmen setzten eine spezielle Software ein, um die IP-Adressen der P2P-Nutzer zu ermitteln. Die Firmen könnten von den Internet Service Providern (ISP) zwar keine Auskunft darüber verlangen, wer sich hinter den Nummern verberge. Ein Staatsanwalt könne das jedoch tun. Sei der Besitzer einer IP-Adresse ermittelt, werde der von Anwälten abgemahnt oder auf Schadensersatz verklagt.
Wie Hügel sagte, sind auch die Staatsanwaltschaften in Hamburg und Frankfurt am Main mit ähnlichen Fällen befasst. Dort seien allerdings weniger Anzeigen eingegangen. Auch wenn die Verfahren bislang eingestellt wurden, hätten die Täter im Wiederholungsfall oder bei größeren Delikten mit Geldstrafen wegen einer Verletzung des Urheberrechts zu rechnen, sagte Hügel.
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