Im Streit um die Herausgabe von Suchanfragen stellt sich Google weiter stur. Das Unternehmen weigert sich – trotz gerichtlicher Aufforderung – weiter, einen Bescheid des US-Justizministeriums zu erfüllen. Demnach soll Google Daten über eine Million willkürlich ausgewählter Webseiten seines Index und sämtliche Suchanfragen einer Woche herausgeben. Das Justizministerium erhofft sich dadurch Rückschlüsse über die Nutzung pornographischer Webseiten. Google fühlt sich unberechtigterweise zur Herausgabe von Firmengeheimnissen gezwungen.
Dementsprechend scharf formuliert ist auch das Verteidigungsschreiben, das Google jetzt beim Bezirksgericht im kalifornischen San Jose eingereicht hat. Von “anmaßendem Benehmen” der Kläger ist darin die Rede. Sie hätten “keine Ahnung” von der Funktionsweise einer Suchmaschine und davon wie wichtig es für Google ist, vertrauliche Informationen vor der Veröffentlichung zu schützen.
Hintergrund: Das US-Justizministerium hatte vor rund einem Monat beim US District Court for the Northern District of California eine Klage gegen Google eingereicht, um die Herausgabe der Daten zu erzwingen. Der ursprüngliche Bescheid des US-Justizministeriums war bereits im August 2005 in Haus geflattert – damals deutete alles auf eine reine Routinesache hin. AOL, Microsoft MSN und Yahoo hatten den selben Schrieb bekommen und die angeforderten Daten ohne große Diskussionen herausgegeben. Google dagegen hat mit seiner Reaktion eine Diskussion um den Datenschutz entfacht.
“Die Privatsphäre von Google-Nutzern ist von Bedeutung und Google hat versprochen, der Regierung nur dann Informationen zu enthüllen, wenn es ein Gesetz erforderlich macht.” Googles Widerstand sorgte in den USA für einiges Befremden, da der Konzern zwar einerseits der US-Regierung die Zähne zeigt – vor Chinas kommunistischer Regierung jedoch kürzlich kapituliert hat und sich Zensurmaßnahmen unterwirft.
Der Schutz der Privatsphäre ist jedoch nicht Googles einziges Argument. Man habe auch Bedenken, dass die Regierungsanwälte die Informationen zur Kriminalitätsbekämpfung mit dem FBI teilen könnten. Beispielsweise Daten von Personen, die Suchbegriffe wie “Marihuana-Zucht” oder “Hacking” eingegeben haben. Zwar besagt eine Schutzanordnung, dass nur Anwälte des Justizministeriums, die einen “Bedarf daran haben”, auf die Informationen zugreifen dürfen. “Wenn irgendetwas Alarm auslösen würde, vermute ich, dass wir es an die zuständigen Behörden weiterleiten würden”, sagte dagegen ein Ministeriumssprecher in einem Interview gegenüber Newsweek. Ein anderer Ministeriumssprecher hat das inzwischen wieder dementiert.
Auslöser für das Gezerre um Daten ist ein Prozess, den die US-Regierung mit der Bürgerrechtorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) führt. Im Mittelpunkt steht dabei der ‘Child Online Protection Act’ (COPA). Das Gesetz wurde 1998 verabschiedet und besagt, dass der Zugriff auf Sexseiten im Internet nur Erwachsenen erlaubt ist – und zwar nach vorheriger Registrierung oder nach Eingabe von Zugangscodes. Der Supreme Court entschied dann jedoch vor zwei Jahren, dass Pornographie in den USA durch die Meinungsfreiheit geschützt ist und dass der Schutz von Kindern genauso gut mit Filtersoftware möglich ist.
Die Verfechter des COPA – allen voran die Regierung in Washington – versuchen seitdem, das Gesetz wieder zu aktivieren. Die angeforderten Daten der Suchmaschinenbetreiber sollen als Argument für den Child Online Protection Act verwendet werden.
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