Nachdem der Bundestag zum Ende der Woche ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgenickt hat, hat der oberste Datenschützer Peter Schaar jetzt vor “erheblichen Eingriffen” in die Privatsphäre gewarnt. Er bedaure, dass der Deutsche Bundestag seine ablehnende Haltung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten aufgegeben habe.
“Mit der neuen EU-Richtlinie wird der Weg frei, um Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zur Speicherung von umfangreichen Verkehrsdaten auf Vorrat zu verpflichten, ohne dass ein konkreter Verdacht oder Hinweise auf eine bevorstehende Gefahr vorliegen”, so Schaar. Von der Richtlinie werde maßgeblich die Musikindustrie profitieren, die bereits seit längerem den Zugang zu Verkehrsdaten von Teilnehmern der Tauschbörsen im Internet fordere.
Beschlossene Sache ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings noch nicht. Nachdem die Abgeordneten der Regierungskoalition im Bundestag mit ihrer Mehrheit einen entsprechenden Antrag verabschiedet haben, fehlt noch der entsprechende Gesetzestext. Diesen soll die Regierung nach dem Willen der Abgeordneten “mit Augenmaß” erarbeiten und damit eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen.
Allerdings geht der bereits vorliegende Entwurf bei Thema Datenabfrage über das von der EU geforderte Mindestmaß hinaus. Die Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung soll sich auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten beschränken, heißt es darin. Anders gesagt: Die Daten sollen auch dann genutzt werden dürfen, wenn es um minder schwere Straftaten geht, die mittels Telekommunikation begangen werden. Ursprünglich war die Vorratsdatenspeicherung zur Terrorbekämpfung gedacht gewesen.
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