Südkoreas Wettbewerbshüter bekräftigen ihr Vorgehen gegen Microsoft. Redmond legt jedoch Widerspruch ein. Die südkoreanische Kartellbehörde hat ihre vorläufige Anti-Kartell-Entscheidung gegen Microsoft vom Dezember 2005 jetzt endgültig in Kraft gesetzt. Redmond wird damit zur Zahlung von 33,6 Millionen Dollar verpflichtet. Als Grund führen die Kartellbehörden unfaire Geschäftspraktiken an.
Ab dem 24. August 2006 hat der Konzern in Südkorea zudem zwei neue Versionen des Betriebssystems Windows anzubieten. Eine Variante darf nicht die Software Media Player und Windows Instant Messenger beinhalten. Die andere Version soll Links beinhalten, die es den Anwendern gestatten, zu dieser Microsoft-Software konkurrierende Lösungen einfach herunterzuladen.
Microsoft kündigte derweil an, gegen die Entscheidung der Kartellbehörde Berufung einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage. Südkorea gehe mit seiner Entscheidung viel weiter als die Europäische Kommission mit ihrem Anti-Kartell-Beschluss, hieß es in einer Mitteilung aus Redmond.
Trete die Entscheidung Südkoreas in Kraft, sei Microsoft gezwungen, für den südkoreanischen Markt zwei neue Windows-Versionen zu entwickeln und zu vermarkten. Ob das im Interesse der Verbraucher sei, sei zweifelhaft. Windows erlaube es bereits, mit Microsoft-Software konkurrierende Instant Messenger und Media Player zu nutzen.
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