Ganz ohne Probleme wird die Fusion von T-Online und der Mutter, Deutsche Telekom, wohl nicht ablaufen. Jetzt prüft der Bundesgerichtshof (BGH) den Vorgang. Ein Sprecher erklärte, dass bisher mehr als 30 Anleger gegen die ‘Heimholung’ Beschwerde eingelegt hätten.
Dadurch könnte sich die Fusion um Monate verzögern. Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt die Wiedereingliederung der Online-Sparte in den Mutterkonzern genehmigt. Die Beschwerden der Anleger richten sich gegen den Beschluss des OLG.
Der Sprecher betonte, dass die Beschwerden schnell bearbeitet werden sollen, jedoch müssten erst die Begründungen und der Eingang der Akten abgewartet werden. Sollte der BGH die Beschwerden annehmen, werde geprüft, ob die Interessen des Unternehmens an einer schnellen Eintragung ins Handelsregister denen der Anlieger überwiegen. Diese Verfahren werde dennoch einige Monate in Anspruch nehmen.
Die Anleger befürchten Nachteile durch die Fusion; bis zu einem Endgültigen Beschluss des BGHs aber kann die Fusion nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Sollten die Beschwerden erfolgreich sein, könnte sich die Eintragung sogar um mehrere Jahre verschieben.
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