Das IFG war zum Jahresanfang in Kraft getreten. Bürger können damit die Akten der Bundesverwaltung einsehen und bei den Bundesbehörden Informationen abfragen. Dazu zählen Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Daten, Zeichnungen, Grafiken, Pläne sowie Ton- und Videoaufzeichnungen.
“Wir möchten den Bürgern das IFG schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird”, sagte Frank Rosengart vom Chaos Computer Club. Zudem
kritisiere man die hohen Gebühren der Akteneinsicht und wolle die Behörden dazu ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen.
Die Internetplattform diene dazu, die Akten öffentlich zugänglich zu machen, die von den Behörden “freigekauft” wurden. So könnten die Kosten für eine Recherche minimiert werden, die Verwaltung werde transparenter. Akten, die digital vorliegen, könnten direkt online gestellt werden.
Die Aktensammelstelle fungiert dabei als auch als “Marktplatz”, wo sich Interessierte finden könnten, um die Kosten einer Anfrage zu teilen.
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