In einer Welt, in der sich immer mehr Paare im Chatroom kennenlernen, per E-Mail Liebesgeflüster austauschen und – wenn’s schnell gehen muss – auch schon mal per Instant Messanger heiraten, ist ein virtuelles Besuchsrecht im Scheidungsfall wohl nur die logische Konsequenz.
Dabei treffen sich beispielweise Vater und Tochter zu festgelegten Terminen vor der Webcam am Computer und videofonieren miteinander. Befürworten sehen solch virtuelle Treffen als wertvollen Weg, den Alltag des Kindes nicht zu versäumen. Kritiker befürchten hingegen, dass dies dazu führen könnte, dass der persönliche Kontakt ins Hintertreffen gerät.
US-Scheidungsanwälte fordern bereits, dass ein solch virtuelles Besuchsrecht nun auch im Gesetz verankert wird. In einzelnen Bundesstaaten ist dies bereits geschehen, auch eine spezielle Informationsplattform gibt es bereits. Experten sprechen sich dabei jedoch dafür aus, dass derartige virtuelle Treffen auf feste Termine beschränkt werden. Ansonsten könne die Webcam zum Instrument der Machtausübung beziehungsweise permanenten Kontrolle missbraucht werden.
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