Rund 1,4 Milliarden Euro sollte die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach einer ursprünglichen Schätzung des Gesundheitsministeriums kosten. Der ITK-Branchenverband Bitkom und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechneten noch letztes Jahr mit Einführungskosten um die 1,7 Milliarden Euro. Dem stünden allein im ersten Jahr Einsparungen von 150 Millionen Euro gegenüber, bei voller Nutzung ihrer Möglichkeiten sogar bis zu einer Milliarde jährlich. Inzwischen mehren sich jedoch die Stimmen, dass die Kosten sich weit über die Summe der ursprünglichen Schätzung bewegen könnten.
Vor einigen Monaten wurde das Beratungshaus Booz-Allen Hamilton mit der Erstellung einer Studie über die voraussichtlichen Kosten und den Nutzen der Gesundheitskarte beauftragt. Die Studie soll im Frühsommer dem Gesundheitsministerium vorliegen. In der Zwischenzeit darf munter weiter spekuliert und debattiert werden.
Klaus-Detlev Dietz, Geschäftsführer im Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), gewann mit einer eigenen Prognose im Januar wohl auch keine neuen Freunde beim Gesundheitsministerium: In einem Artikel der Financial Times Deutschland äußerte er die Befürchtung, dass die Einführung ca. 4 Milliarden Euro betragen werde. Das könne zur Folge haben, dass die Beitragssätze der gesetzlichen Kassen um bis zu 0,4 Prozentpunkte angehoben werden müssten, mahnte er.
Kaum Prognosen möglich
Markus Neth, innerhalb der PKV zuständig für den Bereich Telematik weist darauf hin, dass die Schätzung über 1,4 Milliarden zumindest veraltet ist. “Sie stammt aus dem Planungsauftrag für das E-Rezept”, präzisiert er. Die Arbeitsgruppe dazu hatte er selbst geleitet. “Damals war von einer elektronischen Gesundheitskarte nach heutiger Ausprägung noch keine Rede, sie ist erst später auf die Agenda gekommen.” Der Technikexperte warnt vor übereilten Prognosen. “Momentan können keine zuverlässigen Schätzungen gemacht werden, weil sehr viele Spezifikationen noch offen sind.”
Spezifiziert wurden bis dato lediglich die Versichertenkarte selbst, der Heilberufeausweis (HBA), mit dem Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer in das eGK-Netzwerk einloggen können, sowie das Lesegerät für diese Karten. Die Liste der Spezifikationen, auf die sich Kostenträger (gesetzliche und private Krankenversicherungen), Leistungserbringer (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser) und das Gesundheitsministerium erst noch einigen müssen, ist ungleich länger.
Nicht nur Geräte wie die Konnektoren, die sicheren Zugang ins Gesundheitsnetz ermöglichen sollen, warten auf ihr Spec-Sheet. Auch das komplette Betreibermodell, das die Koordination von zentralisierten und dezentralen Diensten abstimmen soll, oder die dabei verwendeten Sicherheitsprofile, sind noch offen.
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