Problematisch ist demnach der bundesdeutsche Föderalismus in seiner IT-Ausprägung: So haben sich die Bieter mit Dutzenden verschiedenen Systemen auseinander zu setzen, wollen sie bundesweit bieten. Die unterschiedlichen IT-Systeme bei Bund, Ländern und teilweise auch bei Gemeinden und Städten, behindern hier die nahtlose Vorgehensweise beträchtlich. Der Bitkom fordert daher einheitliche Schnittstellen zu den Plattformen, die es einem Nutzer ermöglichen, mit einem Programm an Ausschreibungen unterschiedlicher öffentlicher Auftraggeber teilzunehmen.
Zwar sorge ein Signaturzertifikat für eine Grundsicherung, jedoch öffne dies bisher nicht automatisch alle Türen – ergo akzeptieren einige Auftraggeber dieses Zertifikat noch nicht. Demnach sollten die Zertifikate so gebaut sein, dass sie auf den entsprechenden Plattformen für die eVergabe einsetzbar sind. Andererseits dürfe eine durchgesetzte Interoperabilität nicht zu Monokulturen unter den Anbietern elektronischer Beschaffungslösungen führen, warnt der Bitkom. Der Wettbewerb unter verschiedenen Lösungen sei genauso wichtig wie der unter den Bietern.
Doch die erforderliche Hardware, so die Fachleute, müsse selbstverständlich plattformübergreifend funktionieren. Nur so könne eines Tages ein Unternehmen mit einem beliebigen Bieter-Client an allen Ausschreibungen des Bundes und der Länder teilnehmen. Der Bitkom nimmt für eine solche Initiative aber vor allem die Hersteller in die Pflicht. Sie sollen mehr Interoperabilität schaffen.
Mal wieder hinten dran
Auch bei den Vergabeunterlagen haben die Bitkom-Arbeitskreise Stolperstellen identifiziert: Die Tatsache, dass heute etwa 30 Prozent der Unterlagen wegen Verfahrensfehlern erst gar nicht akzeptiert werden können, soll durch Standardisierung und Vereinheitlichung verbunden mit funktionierender Kontrolle erreicht werden. Ferner wirbt der Bitkom für die Einführung einer Erleichterung, die die EU vorschlägt: So sollen, falls alle Unterlagen zweifelsfrei und ordnungsgemäß elektronisch vorhanden sind, sich die Vergabefristen deutlich verkürzen lassen – mit offensichtlichem Vorteil für beide, Bieter und Auftraggeber. Um dort hinzukommen, müssen aber die heute noch vorhandenen Hürden und Probleme beseitigt werden.
Eine davon sei die Forderung, auch beim Download von Ausschreibungsunterlagen die elektronische Signatur vom Bieter zu fordern. Die qualifizierte elektronische Signatur soll sicherstellen, dass ein Bieter zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies sei zwar bei der Abgabe von Angeboten rechtlich zwingend notwendig, für den Download der Unterlagen wünscht sich der Verband ein schnelleres Verfahren.
Überhaupt sei Deutschland in Signaturfragen hintendran: So komme in den meisten EU-Ländern eine weitaus unkompliziertere, modernere Signatur zum Einsatz als hier in Form der qualifizierten elektronischen Signatur. Innerhalb des Bitkom sitzt bereits ein Arbeitskreis an konkreteren Vorschlägen hierzu.
Insgesamt wünscht er sich – nicht zuletzt auch für die dort organisierten IT-Unternehmen, die an Mehrumsatz interessiert sind – eine schnelle und nachhaltige Modernisierung des Vergabeverfahrens. Fristen von Monaten bis zu Jahren sind hier bei Großprojekten üblich. Das soll sich nach Ansicht des Bitkom durch die eVergabe ändern.
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