Auf einer Tagung in Rostock fasste Neumann zusammen, dass sich die Landesregierung mit der Einführung der elektronischen Verwaltung große Ziele gesteckt habe, noch falle einigen Behörden aber der Datenschutz schwer.
“Gerade in kleineren Kommunen könnte dann ein Gütesiegel des Datenschutzbeauftragten für die notwendige Sicherheit der Geräte und der Software sorgen.” Dies gelte beispielsweise auch für Arztpraxen, wo täglich mit sensiblen Daten gearbeitet wird.
Beispielsweise sei die Sicherheit der Daten bei Bluetooth immer kritisch zu beurteilen. Es bestehe die Gefahr, dass sich Unbefugte ohne Wissen des Nutzers ins Internet einloggen können. “Wenn Geräte verkauft werden, muss diese Funktion ausgeschaltet werden”, forderte Neumann. Wer die Schnittstellen nützen wolle, müsse sie selbst aktivieren. Das notwendige Bewusstsein könnte wiederum ein Gütesiegel schaffen.
Eine Reihe von Unternehmen würden inzwischen Geräte mit datenschutzgerechter Technik auf den Markt bringen. Davon könnten auch sie profitieren, müssten sie doch nicht jedes Mal aufs Neue nachweisen, dass sie den Datenschutz einhalten. Denn viele Kunden hätten die Nase voll, wenn sie “nach einer Bestellung im Internet mit unerwünschter Werbung belästigt werden”.
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