Die Internet-Suchmaschine muss der US-Regierung zwar einen Teil ihres Website-Index übertragen – insgesamt 50.000 zufällig ausgewählte URLs wird die US-Regierung nun erhalten. Suchanfragen von Kunden muss Google aber nicht weiterleiten, so das Urteil eines Richters in Kalifornien.
Suchmaschinen und andere große Datenverwalter dürften nicht zur Überwachung der Bürger missbraucht werden, begründete Richter James Ware die Einschränkung. Ursprünglich hatte das Justizministerium von Google die Herausgabe von Suchanfragen aus zwei Monaten verlangt – anhand der Millionen Suchbegriffe und -ergebnisse will die US-Regierung herausfinden, ob Kinder ausreichend vor Pornografie geschützt werden können.
Googles Konkurrenten Yahoo und MSN sind ähnlichen Aufforderungen des Justizministeriums bereits nachgekommen. Google hatte sich jedoch bisher unter Verweis auf den Datenschutz dagegen gewehrt. Das Gericht stimmte nun der Argumentation Googles zu, dass die Herausgabe der Suchanfrage das Vertrauensverhältnis zu den Nutzern schädigen und somit dem Unternehmen schaden könne.
“Suchanfragen können an sich auch sehr sensible Informationen enthalten”, so der Richter. Wegen seiner Markführerschaft müsse Google der US-Regierung aber zumindest einige Daten überlassen, da deren Studie sonst maßgeblich behindert werden könnte.
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