Wie die Ministerin mitteilte, soll es in Deutschland für private Raubkopien nun doch keine Bagatellklausel geben. Zypries hatte ursprünglich geplant, Urheberrechtsverletzungen von der Strafbarkeit auszunehmen, wenn nur wenige Kopien angefertigt wurden und es nur um den privaten Gebrauch geht.
Dies war auf massive Kritik vor allem bei der Medienindustrie, aber auch beim Regierungspartner CDU/CSU gestoßen. Daraufhin hat Zypries jetzt nachgegeben und die umstrittene Klausel aus dem aktuellen Gesetzesentwurf gestrichen. “Die Bagatellklausel war mit dem Koalitionspartner nicht zu machen”, sagte Zypries in Berlin. “In diesem höchst streitigen Gesetzgebungsverfahren mussten wir in fast jedem Streitfall tragbare Kompromisse ausloten.”
Nach der vorliegenden Fassung wird es nun wieder allein im Ermessen der Staatsanwaltschaften liegen, ob ein Verfahren wegen der Verletzung von Urheberrechten wegen Geringfügigkeit eingestellt werden soll oder nicht. Das Recht zur Privatkopie bleibt dem Grunde nach weiter bestehen, ist aber dann ausgeschlossen, wenn Rechteinhaber Kopierschutzsysteme verwenden.
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