Die Bundesnetzagentur hat eine Regulierungsverfügung für den so genannten IP-Bitstrom veröffentlicht. Diese soll den Zugang der Rivalen zum Breitbandnetz der Deutschen Telekom neu bestimmen. Besonderes an der verpflichtenden Festlegung des Preises für den Zugang, einer Ex-Ante-Verpflichtung, stößt sich die Telekom. Sie betrachtet die Leistungen, die sie bereits im Breitbandmarkt erbringt, als ausreichend und kritisierte die Formulierung der Bundesnetzagentur scharf. Die im VATM organisierten Konkurrenten der Telekom sind hingegen erleichtert.
“Das Konsultationspapier sieht vor, der Deutschen Telekom AG (DTAG) eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu nicht diskriminierenden Bedingungen aufzuerlegen. Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese in Form einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen”, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Entscheidung hänge damit zusammen, dass die Telekom für den IP-Bitstrom-Zugang bisher freiwillig kein Zugangsprodukt anbietet, das den Kriterien der bereits erfolgten Marktanalyse entspricht.”
Die Telekom-Sparte T-Com sieht das ganze Breitbandangebot in Deutschland dadurch gefährdet. “Mit der geplanten Verfügung greift die Bundesnetzagentur in unverhältnismäßiger Weise in ein Marktsegment ein, das nachweisbar von einer hohen Wettbewerbsdynamik und einem differenzierten Angebot auf Vorleistungsbasis geprägt ist”, so Frank Schmidt, Leiter der Regulierungsabteilung T-Com. Die jetzt von der Behörde angedachten Regulierungsmaßnahmen seien sachlich nicht nachvollziehbar und könnten sich kontraproduktiv für den gesamten Breitbandmarkt auswirken.
IP Bitstrom hat vor allem für Privatkunden große Relevanz, teilte der VATM mit. Anders als reines DSL-Resale, bei dem die Wettbewerber lediglich Telekom-Produkte unter eigenem Namen weiterverkaufen könnten, biete IP Bitstrom mehr Angebotsmöglichkeiten. So könnten etwa von den Telekom-Produkten abweichende Bandbreiten und Qualitäten angeboten werden. Das Papier ist veröffentlicht und wartet nun auf die Stellungnahmen der interessierten Unternehmen und Verbände. Sie haben einen Monat dafür Zeit.
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