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Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühr für Internet-PCs

Marwitz ist Vorsitzende der ‘Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler’ (VRGZ), die am 18. März gegründet wurde. Die VRGZ will nach eigener Lesart die Interessen der Rundfunkgebührenzahler in “juristischer und publizistischer Hinsicht vertreten”.

Hintergrund der Beschwerde ist, dass zum 1. Januar 2007 eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in Kraft tritt. Dann sind für Internet-fähige Computer erstmals GEZ-Gebühren zu zahlen. Für Anwender, die einen Web-fähigen Rechner besitzen und bislang nur ein Radio angemeldet haben, steigt die Gebühr damit um 300 Prozent –
von monatlich 5,32 Euro auf monatlich 17,03 Euro.

“Die Rundfunkgebührenpflicht für die Internet- und E-Mail-Nutzung ist verfassungswidrig, weil Eingriffe in die allgemeine Handlungs- und die Eigentumsfreiheit nur dann erfolgen dürfen, wenn sie verhältnismäßig sind”, schreibt Marwitz auf ihrer Homepage. Das treffe auf die Rundfunkgebührenpflicht für die Internetnutzung nicht zu, da Personen mit Gebühren belastet werden, “ohne dass ein besonderer Bezug der Belasteten zum Verwendungszweck besteht”.

Marwitz: “Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind ja noch nicht einmal berechtigt, ein eigenes Internetprogramm zu veranstalten, da dies vom Grundversorgungsauftrag nicht mehr gedeckt ist. Eine Verpflichtung aller Bikini-Käufer zu einer Schwimmbadgebühr wäre da noch sachgerechter.”

Es handele sich um eine Kostenlast, die besonders Selbstständige treffe, hieß es. Besonders pikant sei, dass der Gesetzgeber die Unternehmen seit Anfang des Jahres zur Internetnutzung verpflichte – so sollen die Voranmeldungen der Umsatzsteuer per Internet abgegeben werden.

Silicon-Redaktion

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