Hintergrund sind die neuen Informationsfreiheitsgesetze (IFG) des Bundes und der Länder. Diese erlauben gegen eine Gebühr jedem Bürger, in seine Person betreffende Akten der Behörden Einsicht zu nehmen. Dieses Geld soll gespart werden.
Wie es auf der Homepage heißt, wollen die Initiatoren dafür sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger möglichst leicht und schnell vom neuen Informationsfreiheitsgesetz profitieren können. Und weiter: “Hier bei uns können Sie die Dokumente, die Sie aus den Aktenkellern befreit und vielleicht teuer bezahlt haben, unkompliziert auch anderen Interessierten zugänglich machen. Das macht den Staat transparent, spart doppelte Arbeit und doppelte Kosten für alle Beteiligten.” Die Gebühr für solche Anfragen beträgt demnach bis zu 500 Euro.
Ob das legal ist, wurde der Site zufolge von Juristen geprüft. Jedoch sei die Lage anders, wenn Urheberrechte Dritter (also: von Nicht-Behörden) betroffen sind. Dieses Problem soll die Praxis lösen. “Wir betreten Neuland. Wir trampeln Pfade in Gegenden, wo vor uns noch nie ein Mensch gewesen ist. Energie!”, lassen die Initiatoren wissen. Es gehe ferner darum, den Bürgern das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Gesetz näher zu bringen und den Zugang zu Dokumenten zu vereinfachen. Die Kosten könnten schließlich die Dokumente ebenso sicher vor dem Zugang durch die Bürger verschließen, wie es vorher das ganz selbstverständliche Einsichtsverbot tat.
Die Aktensammelstelle sieht sich in diesem Sinne als Forderung an die Behörden, ihre Preise anzupassen. Einstweilen gibt es den Marktplatz, auf dem sich Interessierte die Kosten für eine Anfrage teilen können. Das IFG gibt jedem Bürger die Möglichkeit, beliebige Akten ohne Begründung anzufordern oder einzusehen, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. Deutschland war dabei europaweit Schlusslicht und wurde von der EU mehrmals aufgefordert, ein solches Gesetz zu erlassen, wie es Frankreich und Großbritannien schon jahrelang haben. Journalisten und Professoren votierten jahrelang für die Einführung eines IFG – auch in Deutschland.
Sie informieren: “Deutschland gehört zu den letzten Industrienationen, in denen das Prinzip des ‘Amtsgeheimnisses’ gilt: Bei uns werden Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt. Nur in Ausnahmefällen haben die Bürger ein Akteneinsichtsrecht. Diese Geheimhaltungspraxis ist ein Relikt des Obrigkeitsstaates, das nicht mehr in das Informationszeitalter und in eine moderne Demokratie passt. Außerdem begünstigt Geheimhaltung Korruption, während Transparenz jeder Form von Machtmissbrauch vorbeugt.”
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