Eine Heerschar von Rechtsanwälten und Technikexperten wird sich in der kommenden Woche im Großen Saal des Europäischen Gerichts erster Instanz in Luxemburg treffen – im Mittelpunkt steht dabei die Kartellentscheidung der Brüsseler Behörde vom März 2004.
Die Kommission hatte damals ein Rekordbußgeld und zwei Auflagen verhängt. Microsoft muss eine Windows-Version ohne Media-Player anbieten und Konkurrenten bestimmte Schnittstelleninformationen gegen Lizenz zugänglich machen. Gegen diese Entscheidung klagt Microsoft und nutzt den Fall offenbar um auszuloten, wie weit ein Unternehmen gehen kann, um sein geistiges Eigentum zu verteidigen.
“Zur Debatte steht, ob Unternehmen ihre Produkte durch die Entwicklung neuer Features verbessern dürfen und ob ein erfolgreiches Unternehmen sein wertvolles geistiges Eigentum an Mitbewerber aushändigen muss”, heißt es in einem Statement, dass Microsoft im Vorfeld der Anhörung veröffentlicht hat. “Es gibt einen gesunden Wettbewerb und Interoperabilität in allen Märkten, die von diesem Fall betroffen sind und wir werden diese Tatsachen kommende Woche vor Gericht bringen.”
In Brüssel zeigt man sich derweil zuversichtlich, dass das Urteil von vor zwei Jahren auf einem soliden Fundament steht. “Wir haben volles Vertrauen, dass unsere Entscheidung aus dem März 2004 anerkannt wird”, sagte Kommissions-Sprecher Jonathan Todd. Ein Urteil des Gerichts wird nicht vor 2007 erwartet. Die Weichen für den Fortgang der Auseinandersetzung werden jedoch jetzt gestellt.
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