Drei Jahre Haft für Raubkopierer rechtens
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt ein Urteil bestätigt, das einen wiederholten Raukopien-Händler für drei Jahre ins Gefängnis schickt.
Der Softwarehändler Oliver W. soll gegen sein Urteil vor dem Landgericht Frankfurt/Main Revision eingelegt haben, diese wird nun durch das BGH-Urteil abgeschmettert und er muss mit sofortiger Wirkung seine Haftstrafe antreten. Die Strafe ist danach bemessen, dass er illegal kopierte Software von Microsoft und anderen Softwareherstellern vertrieben hat.
In insgesamt 1263 Fällen soll er sich schuldig gemacht haben, heißt es in einer Mitteilung von Microsoft. Deshalb wurde er bereits im Sommer 2005 zu einer dreijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Urteilsbegründung, der sich das BGH jetzt anschloss, lautete: Versuchter Betrug in Tateinheit mit gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Software in zahlreichen Fällen. Dabei hatte das BGH die Meßlatte angelegt, die aus vergangenen Fällen von kommerzieller Verbreitung illegal erworbener Software stammte.
Gegenstand der Revision war vor allem die Härte der Strafe. Das BGH schloss sich dem Frankfurter Urteil wegen der Tatwiederholung, der hohen Zahl der Fälle und des langen Zeitraums dieser illegalen Tätigkeiten an. Wann die weiteren Fälle vor Gericht kommen, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Stimme des BGH rückt das Strafmaß aber in die Ebene eines Modellurteils bei kommerziellen Raubkopien.