Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, steigen diese Eingriffe seit 1998 – dem Beginn des so genannten großen Lauschangriffs, der aus einer Reihe von neuen Fahndungswerkzeugen besteht und seither erweitert wird. Dieses Wachstum geht aus der Jahresstatistik 2005 der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation hervor, die die Netzagentur veröffentlichte.
Demnach wurden von den Gerichten im vergangenen Jahr 35.015 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation genehmigt. Im Jahre 2004 waren es 34.374 Anordnungen.Hinzu kamen 2005 genau 7493 Verlängerungsanordnungen, das macht insgesamt 42.508 richterlich genehmigte Eingriffe. Die Anordnungen betrafen 34.855 Rufnummern von Mobilfunkanschlüssen und 5398 Rufnummern von Festnetzanschlüssen (analog und ISDN). Immer öfter werden Handys mit in die Überwachung einbezogen, da sie auch Bewegungsprofile ermöglichen.
Dabei greifen gesetzliche Regeln: Die Betreiber von Telekommunikationsanlagen sind beispielsweise seit einigen Jahren verpflichtet, dem Staat das Mithören zu ermöglichen, eine Jahresstatistik über die durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Demnach dürfen solche Mittel nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Es hat aber bereits breite Diskussionen darum gegeben, was alles darunter fällt. Eine einheitliche Definition gibt es nicht.
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