Am Freitag, dem 28. April war das vorläufige Ende der offenen Diskussion zwischen dem Konzern und der Kommission um kartellrechtliche Streitpunkte. Bis dahin soll Microsoft Argumente auf den Tisch legen, die die Vorwürfe stützen könnten, die der Konzern der Kommission am vergangenen Mittwoch gemacht hatte.
Bei der Frage von Richter John Cooke rund um die Bündelung des Betriebssystems mit dem Media Player sagte ein Microsoft-Vertreter, dass dies zu tief ins geistige Eigentum und die Geschäfte eingreife, wolle die EU hier mehr Öffnung erreichen. Das Teilen von Wissen, Schnittstellenfragen mit rivalisierenden Produkten anderer Hersteller und Interoperabilität beispielsweise, sei geschäftsentscheidend und könne keinesfalls Gegenstand von Verhandlungen sein. Daher müsse die geforderte Strafsumme gestutzt werden. Diesen Standpunkt prüfte Richter Cooke eingehend.
EU-Anwalt Anthony Whelan sagte im Rahmen der dreitägigen Anhörung, dass Microsofts Argument auf wackligen Füßen stehe. In der Frage, Code weiterzugeben, könne der Konzern keine Fakten darüber liefern, wie viel Arbeit in Mannjahren tatsächlich in jeder Codezeile stecke – dies als Hauptsäule in der Anhörung zu verwenden, stellte er als fragwürdig dar.
Richter Cooke ging zunächst insofern mit dem Konzern mit, als er akzeptierte, dass Interoperabilitätsfragen hohen kommerziellen Wert haben. Er sagte laut einem Bericht des Wall Street Journal, dass er aufgrund dessen nicht verstehe, dass die EU Kommission solche Faktoren lediglich als Geschäftsgeheimnisse betrachte. EU-Anwalt James Flynn brachte die Frage anders auf den Punkt und sagte: “Microsofts Informationen werden nicht deshalb geheim gehalten, weil sie wertvoll sind – sie sind wertvoll, weil sie geheim gehalten werden.”
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