Die Bundesregierung solle mit der Umsetzung warten, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Rechtmäßigkeit der EU-Bestimmung entschieden habe, heißt es darin. Irland und die Slowakei hatten vor kurzem Klage gegen die EU-Richtlinie erhoben.
Der Bundestagsantrag wurde von 130 Abgeordneten der FDP, der Grünen und der Linkspartei erarbeitet. Die EU-Richtlinie vom März 2006 sieht vor, dass die Telekommunikationsdaten der EU-Bürger protokolliert und mindestens ein halbes Jahr lang vorgehalten werden können. Begründet wird das mit dem Kampf gegen den Terrorismus. Bislang dürfen nur die Verbindungsdaten gespeichert werden, die zur Abrechnung erforderlich sind.
Im zur Abstimmung stehenden Antrag heißt es, die EU verfüge auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung über keine Regelungskompetenz. Die Gestaltungsbefugnis des Bundestags auf diesen Gebieten müsse bewahrt werden. “Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verstößt gegen das Grundgesetz”, kommentierte Patrick Breyer, Jurist und Mitglied der Bürgervereinigung Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. So habe das Bundesverfassungsgericht im Urteil zur Rasterfahndung “das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat” betont.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung forderte die Abgeordneten dazu auf, für eine Überprüfung der EU-Richtlinie zu stimmen. Die Organisation hat zudem einen Musterbrief online gestellt, den Bürger an Abgeordnete schicken können.
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