Jetzt geht der Fall wieder zurück an eine untergordnete Instanz. Die soll erneut prüfen, ob Ebay durch die Verwendung der Funktion, bei der Artikel nicht ersteigert, sondern per Klick sofort erworben werden können, gegen Urheberrechte verstoßen hat.
Das Auktionshaus hat in dem seit 2001 anhängigen Rechtsstreit bereits 25 Millionen Dollar an den Kläger MercExchange, einem Entwickler für E-Commerce-Anwendungen, gezahlt. Weil MercExchange aber besondere Patentrechte für sich beansprucht, geht der Streit bereits über mehrere Runden.
Das jüngste Urteil ist aber nicht mehr als ein Etappensieg. Ebay wollte eigentlich erreichen, dass IT-Patente ungültig sein sollen, wenn ihr Urheber nicht plant, selbst ein entsprechendes Produkt herauszubringen. Damit könnten rein finanziell motivierte Urheberrechtsstreits vermieden werden. Soweit wollten die Richter aber nicht gehen.
Sollte das nun wieder zuständige Gericht für MercExchange entscheiden, habe das keine Konsequenzen für das Geschäftsmodell bei Ebay, so das Unternehmen. Nach der Klage habe man die eigene Infrastruktur so umgebaut, dass keine weiteren Ansprüche mehr zu erwarten seien.
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