Die neue Vorschrift im Telekommunikationsgesetz (TKG §9a) bleibt damit unverändert, sie soll breitbandige Ideen und Investitionen mit weniger Regulierung belohnen. Gleichzeitig sollen “wettbewerbliche Verwerfungen” nicht toleriert werden, so das Wirtschaftsministerium. Wichtig ist den Ministern, dass damit eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt wird, die mit weniger Regulierung für mehr Innovation sorgen wolle.
So soll durch eine “zurückhaltende, sektorspezifische Regulierung das Vorpreschen findiger und innovativer Unternehmen in neue Märkte” ermöglicht werden, teilte das Ministerium mit. Gleichzeitig will Berlin gewährleistet sehen, dass eine Imitation durch Nachahmer, die selbst investieren, nicht unterbunden wird.
Organisierte Wettbewerber der Deutschen Telekom wie der Verband VATM befürchten, systematisch ins Abseits gedrängt zu werden, während sich die Deutsche Telekom auf einem Markt ohne Rivalen ausbreiten kann. Der Verband führt die EU-Kommission ins Feld, die wiederholt solche Gebaren aus Berlin kritisiert und sogar mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die BRD gedroht hätte, sollte die Bundesregierung es der Deutschen Telekom faktisch gestatten, ein zeitweises neues Monopol aufzubauen.
“Ziel einer verantwortungsvollen Politik sollte es jedoch sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die für alle Unternehmen Investitions- und Planungssicherheit gewährleisten”, so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. “Die bislang im Gesetzentwurf angelegte einseitige Bevorzugung des marktbeherrschenden Unternehmens würde vielmehr zu investitionsfeindlichen Monopolen in neuen Märkte führen. Dies hätte zur Folge, dass fast fünf Millionen Kunden der Wettbewerber und damit etwa die Hälfte aller Haushalte mit schnellem Internet von neuen Technologien ausgeschlossen blieben.” Grützners Verband will weiter bei Bundesregierung und EU für mehr Wettbewerb und weniger Monopol werben.
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