Das Problem sei, dass einige Taten in anderen Ländern gar nicht strafbar sind, etwa das verbreiten verfassungswidriger Symbole oder Materialien, sagte der Direktor des niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA) Uwe Kolmey, in einem dpa-Gespräch.
“Selbst wenn man polizeilich mit den Ländern gut zusammenarbeitet, kommen wir da strafrechtlich gar nicht heran.” Ähnliche Schwierigkeiten gebe es bei Gewaltvideos, die aus dem Internet auf Handys heruntergeladen werden können und seit einiger Zeit unter Kindern und Jugendlichen verbreitet sind. “So etwas läuft im Internet häufig über ausländische Provider, an die man schlecht herankommt”, so Kolmey.
Und selbst wenn die verantwortlichen Provider ausgemacht werden, ist die rechtliche Situation oft kompliziert: “Dann behaupten diejenigen, die das ins Netz gestellt haben, bei der Aufnahme handele es sich um eine Dokumentation wirklicher Ereignisse – zum Beispiel Kriegsszenen – und nicht um Gewaltverherrlichung.”
Ab Herbst nun soll eine neue LKA-Ermittlungsgruppe zur Internet-Kriminalität einsatzbereit sein. Acht Beamte sollen dabei das Netz eigeninitiativ und auch ohne konkreten Anlass durchsuchen – beispielsweise im Hinblick auf Kinderpornographie, Rauschgift oder islamistischen Terrorismus. Ein national oder gar international einheitliches Vorgehen ist durch eine solch zusätzliche Spezialeinheit allerdings freilich nicht gewährleistet.
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