T-Online darf zurück zur Telekom – ohne Chef
Das Urteil des Bundesgerichtshofes gießt Wasser auf die Mühlen der Deutschen Telekom: Die Tochter T-Oline darf zurückkehren unters Telekom-Dach.
Die Integration von T-Online ist damit ein Jahr nach der Ankündigung der Zurückführung der ausgegliederten Tochter geglückt. Der Versuchsballon, die Tochter allein zu lassen, hat die Aktionäre bewegt. Jetzt will Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke das Festnetzgeschäft mit den neuen, alten Fähigkeiten anreichern.
T-Online soll in gewissem Umfang eigenständig bleiben, aber zum Geschäftsfeld Festnetz und Breitbandtechnik gehören. Damit untersteht die Tochter Bereichsmanager Walter Raizner. Er soll mit neuem Schwung von T-Online eingetretene Wege verlassen.
Derweil hat T-Online-Vorstandschef Rainer Beaujean sein Amt inzwischen niedergelegt. Im gegenseitigen Einvernehmen scheide er mit vorzeitiger Wirkung aus dem Konzern aus, teilte T-Online mit. Aufsichtsratschef Kai-Uwe Ricke bedauerte diesen Entschluss. Beaujean habe im Rahmen seiner Tätigkeit im T-Online-Vorstand den Erfolg des Unternehmens wesentlich mitgestaltet. Der 37-jährige war seit Oktober 2004 Vorstandschef von T-Online. Kommissarisch wurde nun Finanzvorstand Jens Becker zum Vorstandsvorsitzenden ernannt.
Das Unternehmen war vor sechs Jahren an die Börse gegangen, auch T-Mobile mit dem Mobilfunkgeschäft sollte laut Plan floaten. Doch die Entwicklung der IT-Wirtschaft forderte ein Umdenken. Dieses hat im europäischen Ausland bei den großen Carriern bereits stattgefunden. Die Telekom ist demnach einer der letzten großen Konzerne, die diesen Schritt der Reintegration ausgegliederter Töchter gehen.
Streitbare Aktionäre der Telekom-Tochter hatten sich dagegen ausgesprochen, sie befürchteten zusätzliche Kosten durch die Reintegration. Ferner argumentierten die Kleinaktionärsvereinigungen, dass die Tochter auffälligerweise genau zu dem Zeitpunkt wieder zurückgeholt werde, wo sie in den schwarzen Zahlen sei und Geld bringe. Laut Urteil vom Donnerstag hat der Bundesgerichtshof aber jetzt alle Klagen gegen die Fusion abgewiesen.