Europäische Justizbehörden vernetzen ihr Strafregister
Die nationalen Strafregister mehrerer europäischer Länder sind künftig vernetzt, um den Informationsaustausch zu beschleunigen und erfolgreicher bei der Verfolgung von Straftaten zu sein.
Nach einer Pilotphase soll die Strafregistervernetzung künftig die Ermittlungsbehörden in Echtzeit bei der Kommunikation unterstützen. Bisher müssen die Staatsanwaltschaften, die eine Auskunft aus einem ausländischen Strafregister brauchen, ein förmliches Rechtshilfeersuchen in Papierform in der Sprache des ersuchten Landes stellen. Und das kann bekanntermaßen dauern.
Jetzt betrage die durchschnittliche Dauer von der Anfrage einer Staatsanwaltschaft bis zum Eingang der Antwort nur noch wenige Stunden, hieß es. Die Verständlichkeit der ausländischen Auskünfte wird zudem durch den Einsatz einer automatischen Verständnishilfe erleichtert. Der Nutzer erhält neben der Angabe der Strafvorschriften eine Erklärung in seiner Sprache, um welche Art von Straftat es sich handelt, etwa eine Verurteilung wegen Betrugs oder wegen eines Straßenverkehrsdelikts.
Beteiligt an dem Projekt sind die Justizbehörden Frankreichs, Spaniens, Belgiens, der Tschechischen Republik und Luxemburgs. Letztere nimmt derzeit noch einen Beobachterstatus ein, soll aber schnell eingebunden werden. Initiiert hatten die Vernetzung Deutschland und Frankreich im Jahr 2003. “Wir haben stets betont, dass unser Projekt für alle europäischen Staaten offen ist. Besonders begrüße ich, dass wir mit der Tschechischen Republik erstmals eines der neuen Mitglieder der Europäischen Union als Partner des Projekts aufnehmen konnten”, sagte die deutsche Justizministerin Zypries.
Die Partner des Projekts werden künftig auch die so genannten Strafnachrichten ausschließlich elektronisch austauschen. Dabei teilt ein ausländisches Strafregister dem des Heimatstaats mit, welche Staatsangehörigen aus dem Heimatstaat in diesem fremden Land rechtkräftig verurteilt wurden. Bislang geschah das in der Regel vierteljährlich und ebenfalls in Papierform. Künftig leitet das Strafregister des Urteilsstaats die Verurteilungen von Ausländern unmittelbar nach der Eintragung an das Strafregister des Heimatstaats des Verurteilten weiter.