So hat das niedersächsische Landgericht in Braunschweig gegen das Unternehmen Save.tv eine einstweilige Verfügung erlassen. Diese verbietet den Mitschnitt von Werken einer Berliner Dokumentarfilmerin.
“Die Rechte liegen grundsätzlich bei den Urhebern”, begründete das Gericht das Urteil. Für den privaten Gebrauch dürften Kopien angefertigt werden. Da Anwender jedoch für die Dienste von Save.tv bezahlen müssten, sei die Argumentation der Kläger, lediglich für den Privatgebrauch Kopien anzufertigen, hinfällig.
Das Gericht sieht darin vielmehr eine “nichtflüchtige Vervielfältigung” zu kommerziellen Zwecken. Dafür müsste die Erlaubnis der Urheber eingeholt werden. Zudem verstoße die Tatsache, dass Save.tv-Kunden auch Sendungen mitschneiden könnten, die sie sonst nicht empfangen könnten.
Save.tv sieht in dem Urteil, das den Mitschnitt von 15 Sendungen untersagt, nicht das Ende des Online-Videorekorders. Schließlich habe das Gericht den Dienst nicht generell untersagt.
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