So hat das niedersächsische Landgericht in Braunschweig gegen das Unternehmen Save.tv eine einstweilige Verfügung erlassen. Diese verbietet den Mitschnitt von Werken einer Berliner Dokumentarfilmerin.
“Die Rechte liegen grundsätzlich bei den Urhebern”, begründete das Gericht das Urteil. Für den privaten Gebrauch dürften Kopien angefertigt werden. Da Anwender jedoch für die Dienste von Save.tv bezahlen müssten, sei die Argumentation der Kläger, lediglich für den Privatgebrauch Kopien anzufertigen, hinfällig.
Das Gericht sieht darin vielmehr eine “nichtflüchtige Vervielfältigung” zu kommerziellen Zwecken. Dafür müsste die Erlaubnis der Urheber eingeholt werden. Zudem verstoße die Tatsache, dass Save.tv-Kunden auch Sendungen mitschneiden könnten, die sie sonst nicht empfangen könnten.
Save.tv sieht in dem Urteil, das den Mitschnitt von 15 Sendungen untersagt, nicht das Ende des Online-Videorekorders. Schließlich habe das Gericht den Dienst nicht generell untersagt.
Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…
Die Auswahl einer Lösung sollte anhand von echten Leistungsindikatoren erfolgen, um echte KI von Behauptungen…