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Online-Shops tappen in juristische Fallen

Das ergab eine Untersuchung des Gütesiegel-Händlers Trusted Shops in Köln. Demnach werde das deutsche Verbraucherrecht mehr und mehr zur Falle für die Shops. Die zahlreichen Vorschriften seien für die Shopbetreiber unüberschaubar.

Demnach habe der Gütesiegel-Anbieter im Januar bis Mai 2006 bei der Mehrheit der angehenden Kunden eine Untersuchung durchgeführt und diese dokumentiert: Die meisten Shops machen demnach nicht nur einen Fehler, sie verstoßen gleich gegen eine ganze Reihe von Vorschriften. 92 Prozent der 294 untersuchten Shops machten Fehler bei den Hinweisen auf Lieferzeiten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2005 muss der präzise Hinweis, ob die Lieferung umgehend erfolgt oder etwas dauern wird, an jedem Produkt erkennbar sein. Die Abmahngefahr beschrieb Jean-Marc Noel, Geschäftsführer von Trusted Shops, als sehr real.

Fast ebenso häufig waren Fehler nach Vertragsabschluss; 91 Prozent der untersuchten Shops in Deutschland sorgten hierbei für nicht ausreichende Informationen. So fehlten beispielsweise in der Bestätigung des Online-Shops oftmals Angaben zum Widerrufsrecht. Doch dies führt rechtlich gesehen zu einer automatischen Verlängerung des Widerrufsrechts für den Kunden. Die Shopbetreiber sind sich dessen nicht genügend bewusst.

Noel nimmt die Betreiber in Schutz, sie würden die Fehler nicht aus Berechnung, sondern eher aus Unkenntnis begehen. Zahlreiche Vorschriften seien für juristische Laien unverständlich formuliert – so zum Beispiel die seit 2001 bestehenden Regeln zur Speicherung des Vertragstextes. Die Krux an solchen Fehlern aus Unwissenheit sei allerdings, dass solche Lücken oftmals von der Konkurrenz ausgenutzt werden, um den Rivalen abzumahnen und seinen Ruf und damit die Geschäfte zu schädigen, warnt Noel. Er rät zu einer juristischen Beratung für die Betreiber – oder eben zur Anmeldung für ein Gütesiegel der Trusted Shops.

Silicon-Redaktion

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