Nach Auffassung des Gerichts hat es in dem verhandeltem Fall keine Urheberrechtsverletzung gegeben. Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) zog daraufhin ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Google zurück. “Das ist natürlich eine kleine Sensation für uns”, sagte Google-Justiziar Arnd Haller.
Mit der einstweiligen Verfügung wollte der Fachbuchverlag das Ende 2004 gestartete Projekt Google Book Search stoppen. Mit der massenhaften Digitalisierung von Büchern will Google dabei eine riesige Bibliothek für die allgemeine Volltextsuche im Internet aufbauen. Das Unternehmen hat bereits damit begonnen, Millionen Bände aus amerikanischen und britischen Bibliotheken zu digitalisieren.
Kritisiert wird dabei vor allem, dass Google erst auf ausdrücklichen Wunsch eines Verlages bereits gescannte Literatur wieder aus dem Netz nimmt. “Wir haben erst durch Zufall festgestellt, dass unsere Bücher im Netz verfügbar sind”, sagte Andreas Auth von der WBG. Er und andere fordern deshalb, dass Google vor einer Veröffentlichung jeweils die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers einholen müsse.
Nach Meinung des zuständigen Richters ist allerdings keine Verletzung von Urheberrechten gegeben. Die fraglichen Bücher habe Google nach entsprechender Aufforderung der WBG umgehend aus dem Netz genommen.
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