Hinzu kommen die Prozesskosten von 75.000 Euro, teilte das Luxus-Label Louis Vuitton mit. Damit wurde die Verurteilung aus der ersten Instanz verschärft: Im Februar hatte ein Gericht in der französischen Hauptstadt den Schadensersatz auf 200.000 Euro und die Prozesskosten auf 15.000 Euro festgelegt.
Google wurde nun auch im zweiten Anlauf der Markenfälschung, des unlauteren Wettbewerbs sowie der trügerischen Werbung für schuldig befunden. Demnach verstieß die Suchmaschine gegen französisches Recht, weil sie einen Werbelink anzeigte, bei dem Ausdrücke wie ‘imitation’, ‘replica’ oder ‘copies’ mit Markenbezeichnungen wie Louis Vuitton, Vuitton und LV kombiniert wurden. Dadurch erschienen Angebote und Anzeigen-Kunden gleichberechtigt mit dem echten Internet-Auftritt von Louis Vuitton.
Und auch in den USA droht Google Ungemach von der Justiz. Die auf Vorschulkinder spezialisierte Suchmaschine KinderStart.com wehrt sich dort vor Gericht dagegen, dass seine Webseite aus Googles Suchindex geflogen ist. Dafür habe es nie eine Begründung von Google gegeben, beklagt sich KinderStart.com.
Der Fall wird industrieweit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Schließlich spiegelt er den enormen Einfluss wieder, den Suchmaschinen und die Reihenfolge ihrer Ergebnislisten inzwischen auf den Geschäftserfolg vieler Unternehmen haben.
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