So ist das illegale Herunterladen von Filmen und Musik aus dem Internet künftig strafbar. Wer Musik illegal zum Eigenbedarf herunterlädt, muss künftig mit einem Bußgeld von 38 Euro rechnen. Wer geraubte Software vertreibt, den erwarten bis zu sechs Monate Haft und 30.000 Euro Bußgeld.
Neben diesem abgestuften Strafkatalog schreibt das Gesetz vor, dass alle digitalen Formate miteinander kompatibel sein müssen. Allerdings verweigert das Gesetz den Verbrauchern die Möglichkeit, diese Forderung einzuklagen. Nur eine Behörde darf die Kompatibilität der Formate durchsetzen, der Antrag dafür muss aber aus der Branche selbst kommen.
In der Debatte hatte Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres erklärt: “Ein Verbraucher, der ein Werk legal erworben hat, muss es auf jedem beliebigen Gerät abspielen können.” Der Mut, diese Forderung mit allen Konsequenzen umzusetzen fehlt freilich. Dem Zwang zur Kompatibilität und einem damit vermutlich verbundenen Streit mit den USA ist man durch die Formulierung in dem jetzt beschlossenen Gesetz aus dem Weg gegangen.
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