Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix will die Bedenken gegen die geplante EU-Vorgabe zur Speicherung von Vorratsdaten genauer prüfen und fordert daher noch etwas Bedenk- und Prüfzeit.
Die Umsetzung in deutsches Recht will er nun durch ein Moratorium aufschieben lassen. Zumindest sollte die Bundesregierung noch zwei Klagen abwarten, die der Regelung aus Brüssel Beliebigkeit vorwerfen. Die Staaten Irland und Slowakei hatten vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) Beschwerden eingereicht, weil sie falsche rechtliche Grundlagen für die pauschale Überwachung aller elektronischen Nutzerspuren vermuten.
Dix kritisierte scharf, dass der Bundestag versäumt hatte, die Bundesregierung zu einer Beteiligung an der Klage aufzufordern. Dies wäre ein einfacher und effektiver Weg gewesen, die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu schieben. Zwar rechnet er auch so nicht damit, dass die Richtlinie durchgepeitscht wird, während die EUGH-Richter noch verhandeln. Doch eine konkrete Haltung der BRD zu der Richtlinie muss demnach her.
Er warnte vor einer unkontrollierbaren Verdächtigengewinnung durch die akribische und systematische Datensammlung. Der Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten” wird dadurch ausgehebelt, dass jeder Nutzer in eine Gruppe potentiell Verdächtiger aufgenommen wird. Diese Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten sei weder mit dem Grundgesetz noch mit geltendem EU-Recht zu vereinbaren und würde eine “schleichende Zweckentfremdung” von Milliarden Daten Vorschub leisten.
Geschützte Lebensbereiche wie beispielsweise das Verhältnis von Arzt und Patient seien auch betroffen, da die elektronische Gesundheitskarte auch von der Richtlinie betroffen sei. Selbst in Kaufhäusern müssten die Daten vorgehalten werden, da Karten mit RFID-Chips ebenfalls betroffen seien. Eine gesetzlich verbindliche Kontrolle darüber, was die kommerziellen, medizinischen oder pharmazeutischen Einrichtungen mit den zu speichernden Daten während dieser Zeit tun, steht noch aus.
Außer Dix hat auch die Presse in Deutschland Zweifel an der Richtlinie. Christoph Fiedler vom Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger sieht die Vorratsdatenspeicherung an sich als problematisch an. Wie er sagte, sei in Zeiten des Terrorismus, in denen Staaten vermehrt insgeheim agieren und Grundrechte beeinträchtigen, jede Demokratie auf eine robuste und effektive Pressearbeit angewiesen. Er forderte die Bundesregierung und das Parlament auf, eine besondere Sicherung der Journalisten und der Pressefreiheit bei der Umsetzung der Richtlinie vorzusehen.
Die regierende schwarz-rote Koalition geht jedoch noch einen Schritt weiter und fordert neben der verdachtsunabhängigen Speicherung mehr grenzüberschreitenden Austausch von personenbezogenen Daten und mehr geheimdienstliche Zusammenarbeit. Außerdem stellt sich das Innenministerium auf den Standpunkt, die Richtlinie sei ein guter Kompromiss zwischen den Interessen der Nutzer, der Wirtschaft und den Strafverfolgungsbehörden.
In den 25 EU-Ländern können durch den Beschluss des EU-Parlaments vom Dezember 2005 systematisch Internet- und Telefondaten für 6 bis 24 Monate gespeichert werden, die Ausnahme bilden erfolglose Anrufe. Die Festlegung der exakten Dauer bleibt den nationalen Parlamenten überlassen. In Deutschland wurde nach der Beschlussfassung in Brüssel eine nationale Speicherung von 6 Monaten in die Diskussion geworfen.
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