Das teilten E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone mit. Der Verhaltenskodex soll demnach bis zum 1. Oktober 2006 umgesetzt werden.
Neu ist unter anderem ein so genanntes Handshake-Verfahren für Abo-Services. Damit wird ein Anwender nach der Anforderung eines Abonnements mit einer SMS dazu aufgefordert, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Die SMS enthält Angaben zum Preis und zum Anbieter. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung zustande.
Auch die Anbieter von Chat-Diensten verpflichten sich, eine ‘Welcome’-Nachricht zu verschicken, die den Namen des Inhalteanbieters, eine Leistungsbeschreibung sowie den Preis einer SMS oder MMS enthält. Nutzt ein Anwender den Chat sieben Tage lang nicht, muss der Anbieter die Welcome-Nachricht erneut verschicken.
Die Anbieter von SMS- und MMS-Diensten informieren außerdem über eine SMS, wenn innerhalb eines Kalendermonats bei Einzel- oder Chat-Diensten ein Betrag von über 50 Euro pro Dienst beziehungsweise pro Inhalteanbieter und Rufnummer erreicht wird.
Verbraucherschützern geht der Verhaltenskodex allerdings nicht weit genug. Man habe sich auch gewünscht, dass kostenfreie Testabonnement nicht automatisch in kostenpflichtige Abonnements umgewandelt werden dürfen, sagte Ines Nitsche vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) der Nachrichtenagentur AFP. Die Anwender seien zudem oft Jugendliche und sollten daher bereits bei einem Monatsbetrag von 20 Euro gewarnt werden.
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