Der “heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme über das Internet” soll ebenso in das neue Gesetz mit auf genommen werden, wie auch die Auskunftsrechte des Verfassungsschutzes bei Banken und Telefonnetzbetreibern verlängert werden sollen.
Wolf argumentiert: “Immer häufiger werden heute sogar über das Internet Anschlagsziele vorgeschlagen, Logistik verkauft, telefoniert und Cyber-Angriffe gestartet.” Da auch ausländische Terroristen dieses Medium für verschiedene Zwecke nutzten, dürfe hier der “Verfassungsschutz nicht blind sein”.
Zudem würden bereits einige Länder auf solche Methoden zurückgreifen. In Nordrhein-Westfalen sei man jedoch der Ansicht, dass zunächst die gesetzlichen Grundlagen für solche Überwachungen geschaffen werden müssten, wie die Nachrichtenagentur AP berichtet.
Solche Aktionen sollten jedoch strenger rechtsstaatlicher und parlamentarischer Kontrolle unterzogen werden. Für die Bürger in NRW stelle dies keinen Eingriff in den geschützten Wohnraum dar, betont Wolf. Nach Beendigung einer Überwachung, sofern keine Sicherheitsbedenken dagegen sprechen, soll außerdem jeder Betroffene von der geheimdienstlichen Maßnahme informiert werden. Das, so Wolf, würde die Abwehrrechte jedes Einzelnen stärken.
Die Regelungen zum ‘Großen Lauschangriff’ seien jedoch von der Novelle nicht betroffen. Hier gelte es die Maßstäbe des Bundesverfassungsgericht in Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu einer neuen Regelung zu koordinieren.
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