‘Premium SMS’ ist bei den Textnachrichten das, was beim Telefonieren sogenannte ‘Mehrwertdienste’ sind, erläuterte die Verbraucherzentrale Hamburg. Es gibt nicht nur eine Verbindung, sondern eine zusätzliche inhaltliche Leistung, die meistens zusammen mit der Bestellung von Handylogos, Klingeltönen, kostenpflichtigen Chats oder Abstimmungen, etwa in Fernsehsendungen, bezogen werden.
Diese zusätzliche Leistung wird meist nicht vom Mobilfunkunternehmen erbracht, sondern von einem dritten Diensteanbieter. Die Kosten für diese SMS erscheinen dennoch auf der Rechnung des Mobilfunkunternehmens. War die Leistung nichts wert, gibt es oft Streit, ob das geforderte Geld überhaupt bezahlt werden muss.
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat jetzt eine Klage von E-Plus auf Zahlung eines Entgelts für den Versand und den Empfang von ‘Premium-SMS’ abgewiesen. Der Mobilfunkanbieter behauptete, er sei auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Diensteanbieter zum Einzug von dessen Forderung berechtigt. Der Kunde bestritt dies.
Trotz Aufforderung des Gerichts legte der Mobilfunkanbieter weder den Vertrag mit dem Diensteanbieter vor, noch wurden Einzelheiten der Absprache offen gelegt. Außerdem konnte E-Plus nicht darlegen, dass der Kunde und der Diensteanbieter einen wirksamen Vertrag miteinander abgeschlossen hatten.
Anwender, die auf ihrer Mobilfunkrechnung hohe Beträge für ‘Premium- SMS’ finden, die sie nicht erklären können, sollten nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Zahlung ungerechtfertigter Forderungen verweigern und sich rechtlich beraten lassen.
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