Der Bundesgerichtshof hat einen Rückforderungsprozess wieder vorgelegt und ein Urteil aus Düsseldorf aufgehoben. Es geht darum, ob die Deutsche Telekom ihren Mitbewerbern zu hohe Kosten abverlangt hat, wenn diese die Telefondaten der Teilnehmer für eigene Geschäftsmodell benötigten – beispielsweise für einen Auskunftsdienst.
Wie die Telegate AG heute mitteilte, geht es um 4,25 Millionen Euro plus Zinsen, die Telegate von der Telekom für den Zeitraum Januar bis September 1999 zurückfordert. Zwar ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen der Gerichtshof entschied. Doch die Urteilsbegründung soll in den nächsten Wochen kommen.
Inhalt des Streits ist das Geschäftsgebaren der Telekom. Diese hatte in der Vergangenheit Dienstleister wie Telegate an den Kosten für die eigene Datenbank beteiligt. Doch die Bundesnetzagentur entschied kürzlich, die Käufer von Kundendaten müssten lediglich die Datenbereitstellungskosten bezahlen. Seitdem darf die Telekom allen Auskunftsanbietern im Markt nur noch 770.000 Euro anstelle von 49 Millionen Euro pro Jahr für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten in Rechnung stellen. Telegate erhofft sich, einen Großteil, genauer etwa 60,6 Millionen Euro, des nach neuer Rechtslage zuviel gezahlten Betrages zurückzubekommen.
Daneben klagt der Dienstleister noch um etwa 86 Millionen Euro. Diese soll die Deutsche Telekom zahlen, weil sie den Wettbewerb behindere. Die Klage lautet auf Schadenersatz.
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