Das Internet erleichtere Verletzungen gegen die Urhberrechte von Künstlern und Labeln. Die Organisation plädiert deshalb dafür, das Urheberrechtsgesetz neu zu formulieren und auch die Haftung von Service Providern miteinzuschließen. Statt einzelne Tauschbörsianer vor den Kadi zu ziehen, schwebt ihr eine Art pauschale Lizenz vergleichbar mit der für Rundfunkanstalten vor, heißt es in einem Bericht von BBC Online.
Mit dieser Lizenz könnten ISPs dann Filesharing-Systeme gegen eine Gebühr legal hosten. Das eingenommene Geld müsste an Musiker und Plattenfirmen abgeführt werden. Zu lange hätten die Dienstleister mit der Filesharing-Option für ihre eigenen Services geworben, ohne auch nur im geringsten an eine faire Bezahlung für die Urheber gedacht zu haben, beschwerte sich David Ferguson, Chairman der ‘British Academy of Composers & Songwriters’.
Die AIM-Initiative soll jetzt zunächst eine unabhängige Stelle begutachten. Noch in diesem Jahr erstattet diese dann der britischen Regierung Bericht. Von Seiten der ISPs kam das erwartete Dementi. Niemals unterstütze man illegale Aktivitäten im Internet, erklärte die Internet Services Providers Association gegenüber dem britischen Sender. Würden Filesharing-Programme über ISPs angeboten, könnten die Provider dennoch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, weil der Inhalt nicht auf den Servern des Dienstleisters liege.
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