Damit sollen Audiodateien, die das Publikum im Internet abrufen oder abbonieren kann, beispielsweise Musik – sei es als kurze Erkennungsmelodie oder als Ausschnitte verschiedener Titel – auch im Web eine Schutzgebühr erhalten. Die Podcaster können dafür wie eine legale Radiostation Musik ohne Sorgen spielen. Die Strafzahlungen an die Gema sind schließlich gerade für die vielen privaten Podcaster oft ein großer Brocken. Doch auch wer kein Geschäft mit Podcasting macht, mit dem macht die Plattenindustrie Geschäfte – über die Gema.
Und genau für sie hat die Behörde nun ein vorläufiges Vergütungsmodell für nichtkommerzielles Podcasting veröffentlicht. Private Podcaster können im neuen Lizenzshop die notwenigen Rechte erweben.
Urheberrechtlich geschützte Musik (vermutlich mehr als 90 Prozent der bekannteren Musik) muss in Deutschland bei der Behörde Gema gegen ein Entgelt zur Nutzung freigegeben werden, so ist das gesetzlich geregelt. Dieses Entgelt ist sehr unterschiedlich, je nachdem, ob die Nutzung kommerziell oder privat, dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen ist. Das Vergütungsmodell gilt für Hobbymoderatoren, die mit ihren Podcasts keinen Gewinn erzielen möchten und höchstens einmal täglich einen maximal 30-minütigen Podcast veröffentlichen.
Dabei darf die Musik nur eingeschränkt eingesetzt werden, damit keine ganzen Musikwerke oder beträchtliche Teile davon aus dem Podcast herausgeschnitten und als Musikdatei verwendet werden, teilte die Behörde mit. Die Vergütungssätze liegen je nach Intensität der Musiknutzung zwischen 5 Euro und 30 Euro netto im Monat. Gewerbliches Podcasting mit Musik wird weiterhin individuell lizenziert. Aus dem Geld, das die Gema so einnimmt, gehen Tantiemen an die Künstler und die Plattenfirmen.
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