Abgesehen von der Verletzung der Persönlichkeit des Einzelnen, öffne das Vorhaben zudem Tür und Tor für Hacker, erklärte Johann Bizer, der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Schleswig- Holsteins. Wer Schleusen und geheime Falltüren in Computersysteme einbaue, der reiße gravierende Sicherheitslücken auf, so der Datenschützer weiter.
“Wir kriegen Sicherheit nur dadurch, dass wir hohe Sicherheitshürden bei der Kommunikationstechnik einsetzen, um auf diese Art und Weise jedem die Möglichkeit zu geben, seine Kommunikation auch selbst hochwertig zu schützen”, mahnte er. Andersherum würden die Freiheitsrechte all derjenigen, die überhaupt nicht betroffen sind, ganz gravierend gefährdet. “Wir warnen eindringlich davor, diesen Weg der Unsicherheit zu beschreiten”, so Bizer gegenüber der dpa.
Anfang Februar erst hatte der Bundesgerichtshof den Plan der Bundesregierung für unzulässig erklärt. Das Einschleusen eines Trojaners für Ermittlungen sei nicht mit den Grundlagen der Strafprozessordnung vereinbar, hieß es aus Karlsruhe. Bundesinnenminister Schäuble will sich aber noch nicht geschlagen geben und hat bereits angekündigt, weiter für die Erlaubnis von Online-Durchsuchungen zu kämpfen.
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