Seit 1991 legt die GPL (General Public License) fest, wie Software unter dieser Lizenz weitergegeben werden darf. Seitdem hat sich vieles, und vor allem der Status von Open-Source-Software, massiv verändert.
Bei dem zweiten Entwurf der Version 3 dieser Lizenz wird vor allem das Thema digitales Rechte-Management (DRM) behandelt. Hier kommt es teilweise auch zu heftigen Diskussionen. Der neue Entwurf verbietet dem Anwender ein DRM einzusetzen, jedoch nur dann, wenn dieses Management die Rechte, die GPL dem Anwender gibt, einschränkt.
“Die Version 3 verbietet DRM nur in dem speziellen Fall, wenn es eingesetzt wird, um den Austausch oder die Modifikation von Software, die von der GPLv3 abgedeckt wird zu verhindern”, heißt es in einer Mitteilung der Free Software Foundation (FSF). Der Entwurf verbiete nicht die Implementation von DRM-Funktionen. Über ein DRM kann ein Hersteller bestimmte Nutzungsrechte beispielsweise von Multimedia-Inhalten erzwingen.
Die Formulierung der FSF bezieht sich jedoch nicht etwa auf Apples iTunes, das ebenfalls für den Anwender sehr restriktive Regeln vorgibt, sondern eher auf eine Funktion des Herstellers TiVo, der auf seinen Geräten keine modifizierten Linux-Versionen erlaubt.
Eben Moglen, Chef-Anwalt der FSF, erklärt gegenüber dem Branchendienst Newsforge noch weitere Ziele des neuen Entwurfs: “Das vorrangige Ziel des Entwurfs ist es, auf die vielen qualitativ hochwertigen Beiträge, die wir bekommen, eine Antwort zu haben.”
Daneben soll die neue Lizenz sprachlich verständlicher werden, missverständliche Formulierungen weitgehend vermeiden und vor allem vereinfache der Entwurf die Lesser General Public License (LGPL), wie sie beispielsweise von MySQL eingesetzt wird. Der Entwurf, so Moglen, weise schon sehr stark in die Richtung, die auch die finale Version einschlagen werde. Bis Anfang nächsten Jahres soll dann die endgültige Lizenz verabschiedet werden. Wie auch beim ersten Entwurf zur Version 3, der im Januar 2006 vorgelegt wurde, lädt die FSF wieder zur Diskussion des Drafts ein. Ein weiteres Dokument listet alle Neuerungen des Entwurfes.
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