Außerdem soll sie ab jetzt aus dem freien File-Sharing aussteigen, in dem sie nicht an die großen Musik- und Filmkonzerne zahlt. Dafür muss sie in einem neuen Geschäftsmodell Tantiemen an die Filmstudios und Musikgesellschaften zahlen, um die Urheberrechte zu schützen.
Sharman Networks, der Eigner von Kazaa, betreibt die Börse von Australien aus, weshalb der Prozess in den USA und Australien stattfand. Dieses Urteil beendet eine mehr als fünf Jahre währende Diskussion in der Branche, ob Kazaa den Weg von Napster – ein Online-Shop für Musik zu werden – gehen muss oder als “freie” Tauschbörse Bestand hat. Teilweise tauschten 4,2 Millionen Nutzer gleichzeitig Musik und Filme. Die Rivalen sind Download-Shops wie Apple iTunes oder sie sind aufgestellt wie Kazaa und verlangen einen Download-Obulus von den Nutzern – und sie sitzen dabei in Asien und Russland, wobei Nutzer wie Betreiber sich nach westlichen Gesetzen strafbar machen.
Analystenstimmen zufolge wird Peer-to-Peer dadurch nicht verschwinden. Doch eine Neuorientierung stellt es durchaus für die Branche dar. Zwar sagte Sharman-CEO Nikki Hemming, die Zeit sei nun reif für alle Beteiligten nicht mehr gegeneinander zu kämpfen, sondern miteinander Geschäfte zu machen; auch die Musikbranche ist begeistert und spricht von einem “Win-Win-Geschäft”. Davor steht allerdings noch der Bau und die Etablierung eines neuen Geschäftsmodells. Von Sharman Networks gab es dazu nicht Neues.
Doch John Kennedy, CEO der International Federation of the Phonographic Industry in London, einem der Nutznießer der Strafzahlungen, hat einige Vorschläge: Er sagte, er sei zwar nicht der Ansicht, dass das jetzt gesprochene Urteil der Gerichte in den USA und Australien “alles löst”. Doch Sharman Networks könne ja dabei bleiben, so wie jetzt ein werbebasiertes Geschäftsmodell zu haben. Mit dem Unterschied, dass jetzt Tantiemen an die vier großen Besitzer von Urheberrechten im Film- und Musikgeschäft – Universal Music Group, Sony BMG, Warner Music und EMI – gezahlt werden müssen. Solange Sharman zahle, sei das Geschäftsmodell denkbar. Das Urteil erstreckt sich zwar nicht auf so konkrete Vorschriften. Doch es verbietet beispielsweise vorsorglich den beiden Kazaa-Gründern Niklas Zennstrom und Janus Friis, sich jemals wieder an so etwas wie der Tauschbörse Kazaa zu versuchen und Urheberrechte zu brechen.
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