EU-Datenschützer prüfen Datenweitergabe durch SWIFT
Europäische Datenschutzbehörden wollen nun die Datenweitergabe an die USA durch SWIFT prüfen.
Im Rahmen eines geheimen Programms der US-Strafverfolgungsbehörden und der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, kurz SWIFT, hat die Organisation in ein umfassende Überwachung der Finanztransaktionen eingewilligt.
Nun teilt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, mit, dass die europäischen Datenschutzbehörden beschlossen haben, zu prüfen, ob durch dieses Verhalten Datenschutzbestimmungen verletzt wurden. Die Vorsitzenden der so genannten Artikel-29-Gruppe wollen sich zunächst ein umfassendes Bild machen, um dann die weitere Vorgehensweise abzustecken.
Der Bundesbeauftragte kritisierte, dass jeder Bankkunde, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsort, das Recht habe, zu erfahren, wie mit seinen Bankdaten verfahren wird. Dieses Recht sei zudem gesetzlich verankert.
Daher begrüße es Schaar ausdrücklich, dass das Europa-Parlament “tiefe Besorgnis” über die kürzlich verabschiedete amerikanische Anti-Terror-Gesetzgebung geäußert habe. Durch die neuen US-Gesetzte entstünde eine nachlassende Achtung vor der Privatsphäre und dem Datenschutz, kritisieren Volksvertreter.
Das Europäische Parlament fordere deshalb, “dass die Europäische Kommission, der Rat und die Europäische Zentralbank umfassend erläutern, inwieweit sie von der geheimen Vereinbarung zwischen SWIFT und den US-Behörden Kenntnis hatten”.
SWIFT wurde 1973 als ein elektronischer Geldtransferservice gegründet. Inzwischen sind weltweit rund 7800 Kreditinstitute an die belgische Industriekooperative angeschlossen. Der größte Teil der weltweiten Geldüberweisungen fließt über das Zentrum. Die USA überwachen diese Geldströme angeblich, um mit diesen Informationen terroristische Aktivitäten eindämmen zu können. Dennoch sind diese Informationen nicht nur für die Strafverfolgung wertvoll, sondern könnten auch zu anderen Zwecken, wie etwa Wirtschaftspionage missbraucht werden.