Gebühren zur Zulassung von Telekommunikations-Dienstleistern in Deutschland widersprechen EU-Recht, entschied das höchste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), in Luxemburg im Rechtsstreit der Unternehmen i-21 und Arcor gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Das Bundesverwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob i-21 seine gezahlte Gebühr von 5,4 Millionen Euro und Arcor seine Abgabe von 67.000 Euro tatsächlich zurückerhalten, urteilten die EU-Richter. Zur Begründung hieß es, die frühere Praxis in Deutschland, die Gebühr für einen Verwaltungsaufwand von 30 Jahren zu berechnen, sei problematisch, berichtet die dpa.
Früher brauchten Telekommunikationsunternehmen eine Lizenz, um ihre Dienstleistung anzubieten. Die kostete Geld, aber bereits 2001 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass diese Abgabe unrechtmäßig sei. Daraufhin mussten alle Unternehmen, die dagegen geklagt hatten, diese Lizenzgebühr auch nicht zahlen.
Schon vorher hatte aber eine Reihe von Providern gezahlt, darunter i-21 und Arcor. Sie wollten nun auch eine Rückzahlung erreichen. Der Streit ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht, das sich dann an den EuGH wandte. Heutzutage fallen diese Lizenzgebühren nicht mehr an, hieß es bei der Bonner Regulierungsbehörde.
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