Hintergrund ist, dass die Bundesregierung in Paragraph 9a der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) neue Märkte von einer Regulierung durch die Bundesnetzagentur ausnehmen will. Anfang Juli hatte der Bundesrat die TKG-Neufassung in erster Lesung diskutiert.
Kritiker wie die EU-Medienkommissarin Reding sehen in Paragraph 9a jedoch eine Bevorzugung der Telekom. Denn deren neues VDSL-Netz (Very High Data Rate Digital Subscriber Line) soll aufgrund dieser Bestimmung für eine befristete Zeit von der Regulierung befreit werden (Stichwort ‘Regulierungsferien’).
Der Telekom-Rivale Breko-Verband hatte im Mai ein juristisches Gutachten präsentiert, nach dem es sich bei VDSL nicht um einen neuen Markt handelt. Genau das Gegenteil geht nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung jetzt aus juristischen Expertisen der Bonner Universitätsprofessoren Matthias Herdegen, seines Kollegen Christian Koenig und des Brüsseler Rechtsanwaltes John Temple Lang hervor.
Nach Meinung Herdegens ergebe sich aus dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, dass der Bundestag bei der Umsetzung der Brüsseler Beschlüsse wesentliche Entscheidungen selbst treffe und nicht einer Behörde wie der Bundesnetzagentur überlasse, so das Blatt. Deshalb sei es Sache des Parlaments, ‘neue Märkte’ festzustellen. Der Aufbau einer neuen Hochtechnologie-Infrastruktur stehe laut Herdegen zudem unter dem “vollen, nicht durch eine gesteigerte Sozialpflichtigkeit geminderten Eigentumsschutz”.
Der Europarechtler Koenig habe darauf hingewiesen, dass neue Märkte dem EU-Rechtsrahmen zufolge nicht für Vorab-Regulierung in Betracht kämen. Nach Ansicht von Temple Lang könne die Bundesregierung neue Märkte definieren, da dies im EU-Gemeinschaftsrecht nicht geschehen sei.
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