Google hat jetzt deshalb bei der US-Börsenaufsicht SEC um eine Ausnahmeregelung gebeten, um nicht als Anlagefonds eingestuft zu werden. Denn das würde bedeuten, dass der eher verschwiegene Konzern unter stark erweiterte Offenlegungs- und Geschäftsführungsregeln fallen würde.
Um das zu vermeiden, hat Google ein Papier eingereicht, mit dem die SEC davon überzeugt werden soll, dass das Unternehmen nicht existiert, um Investitionen zu tätigen, sondern im “Internet- und Nachrichtengeschäft” zu arbeiten. “Google stellt fest, dass es nicht geschäftsmäßig Investments, Re-Investments oder Aktienhandel betreibt”, heißt es in dem Papier.
2005 hat Google nach eigenen Angaben einen Reingewinn von 1,47 Milliarden Euro gemacht – acht Prozent davon stammten aus Investitionen. Man investiere lediglich “auf Treu und Glauben” (Bona Fide) und nicht für kurzfristige Spekulationen, hieß es. Auch damit will sich der Konzern von Anlagefonds abgrenzen.
Hintergrund der kuriosen Geldprobleme ist ein US-Gesetz aus dem Jahr 1940: Der ‘Investment Company Act’ besagt, dass ein Unternehmen, das 40 Prozent seiner Mittel in bestimmten Wertpapieren hält, als Aktienfonds zu behandeln ist.
Von der SEC gab es bislang keinen Kommentar dazu, ob man die Sondergenehmigung erteilen wird. Falls nicht, will Google einen Investment-Mix entwickeln, der sicherstellt, dass das Gesetz von 1940 nicht greift.
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