Laptop im Koffer nur bis 1200 Euro versichert
Wenn der Laptop wegen Terrorgefahren in den Koffer muss stellt sich die Haftungsfrage bei Verlust und Beschädigung.
Wie die österreichische Presse berichtete, sind Laptops im Schwergepäck nur bis 1200 Euro versichert. Zwar dürfen inzwischen auch auf Flügen nach Großbritannien und in die USA wieder elektronische Geräte im Handgepäck mit in die Kabine gebracht werden. Doch da die restriktiven Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck jederzeit wieder aktiviert werden können, besteht auch die Gefahr, dass wertvolle Geräte und ihre Daten beschädigt werden und/oder abhanden kommen.
Wie der österreichische Verbraucherschützer Thomas Eisenmenger sagte, sei die Haftung in einem solchen Fall “nach dem Abkommen von Montreal auf 1000 so genannte Sonderziehungsrechte beschränkt, aktuell rund 1200 Euro”. Das sei aber bei Laptops oft bereits der reine Materialwert – ohne an die sensiblen Daten überhaupt nur zu denken.
Die Grenze von 1200 Euro gelte demnach pro Gepäckstück und unabhängig vom Inhalt – und auch dann, wenn der Passagier gezwungen ist, teures Gerät einzuchecken. “Eine mögliche weitere Haftung könnte durch eine Reiseversicherung gegeben sein, sprich eine Reisegepäckversicherung. Da zahlt die Reiseversicherung allerdings nur dann, wenn diese in einem absperrbaren Koffer mitgenommen werden”, so Eisenmenger.
Das jedoch kann bei Flügen in die USA durchaus zum Problem werden, denn auf Transatlantikflügen dürfen Koffer nur unversperrt aufgegeben werden, um Sicherheits-Checks zu ermöglichen. Seitdem häufen sich Beschwerden über gestohlenes und beschädigtes Gepäck. Ein Versicherungsschutz ist unter Umständen nicht gegeben, hier sollten sich Fliegende genau erkundigen, rät Eisenmenger.
Reiseversicherungen bzw. Reisegepäckversicherungen seien darüber hinaus öfters mit Kreditkarten gebündelt. Das stelle nicht nur die Frage nach der Haftungsgrenze. Es gelte auch zu klären, ob der Versicherungsschutz via Kreditkarte auch dann besteht, wenn der Flug nicht mit der Karte bezahlt wurde, oder ob eine gewisse Summe regelmäßig mit der Karte beglichen werden muss, damit die Versicherung besteht. So oder so bleibe derzeit viel Vorarbeit und das Lesen von Kleingedrucktem am Flugreisenden selbst hängen.