Das teilte die Behörde mit. Hintergrund ist ein Streit zwischen den Unternehmen um die so genannten Durchleitungsentgelte (auch Terminierungsentgelte genannt). Das ist das Geld, das die Firmen von den Konkurrenten bekommen, wenn sie Anrufe aus deren Netzen in ihr eigenes Netz weiterleiten. Die Gebühren können 10 bis 15 Prozent des Umsatzes ausmachen.
Die Bundesnetzagentur hatte Ende Juni angekündigt, dass sich E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone diese Preise künftig vorab genehmigen lassen müssen. Die Behörde hatte einen Regulierungsentwurf erarbeitet und der EU-Kommission vorgelegt. Brüssel hatte in seiner Antwort ein rasches Eingreifen verlangt.
“Mit den Verfügungen werden die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, auf entsprechende Nachfrage ihre Mobilfunknetze zum Zwecke der Anrufzustellung mit anderen Netzen zusammenzuschalten”, hieß es jetzt von Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die dafür verlangten Entgelte müssten sich die Unternehmen von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Eine Zusammenschaltung müsse “diskriminierungsfrei” geschehen, so Kurth.
Die Mobilfunknetzbetreiber müssten nun unverzüglich Anträge auf Genehmigung der Durchleitungsentgelte bei der Bundesnetzagentur einreichen. Über diese werde voraussichtlich bis Mitte November entschieden.
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